Kostenpflichtige Parkplätze um die Stadthalle

15.Apr:2014


Gerne informieren wir Sie über Neuerungen im Parkdienst. Wie Sie wissen, verlangt die Stadt Dietikon bei Anlässen mit grösserem Verkehrsaufkommen einen Verkehrsdienst um ein optimales Parkieren zu gewährleisten. Die für den Verkehrsdienst zuständige Firma Outsec hat diese Aufgabe im Auftrage der Stadt Dietikon und der Kostenpflicht der Nutzer der Stadthalle geleistet. Sie haben deshalb jeweils separat von der Stadt Dietikon eine „Verkehrsdienst-Rechnung“ erhalten.

Die Firma Outsec wird diese Aufgabe auch weiterhin im Auftrag der Stadt Dietikon ausüben. Neu übernimmt die Stadt Dietikon die Kosten für den Verkehrsdienst. Dies deshalb, weil mit dem Stadtratsbeschluss im Herbst 2013 alle öffentlichen Parkplätze rund um die Stadthalle Dietikon gebührenpflichtig geworden sind und die Kosten des Verkehrsdienstes mit den Parkgebühren grundsätzlich kompensiert werden können.

Per 1. Dezember 2013 hat jeder Fahrzeughalter die Parkgebühr selber zu tragen! Der Tarif startet mit CHF 0.50 pro halbe Stunde und erhöht sich sukzessive auf CHF 5.00 für 15 Stunden. Die maximale Parkzeit ist auf 15 Stunden begrenzt. Unsere Vermietungsstelle hat einige wenige Parkplätze zur Verfügung, die wir Ihnen auf Kosten der Stadthalle abgeben können. Bitte besprechen Sie den Bedarf mit unserer Vermietungsstelle. Herzlichen Dank!

Bei Grossanlässen, die zusätzlich noch externe Parkplätze benötigen, können noch Verkehrsdienstkosten verursacht werden. Unsere Vermietungsstelle wird Sie diesbezüglich informieren. Wir bitten Sie, diese Information offensiv Ihren Gästen mitzuteilen.
Wie wir von der Stadt Dietikon informiert wurden, werden regelmässige Kontrollen durchgeführt.