Leitbild der Stadthalle Dietikon

Die Stadthalle Dietikon ist der wirtschaftliche, kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Treffpunkt in Dietikon, im Limmattal, im Kanton Zürich. Auch interessante Veranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung finden Platz in der Stadthalle von Dietikon. Gerne erinnern wir uns beispielsweise an die Mister Schweiz Wahlen 1999. Die Halle steht sowohl für Veranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen etc.), Sportanlässe (Handball, Fussball, Schwingen usw.) wie auch für Messen und Kongresse aller Art zur Verfügung.

Die Genossenschaft Stadthalle Dietikon ist politisch und konfessionell neutral, was in ihrer liberalen Vermietungspraxis zum Ausdruck kommt. Wir freuen uns über jede Mietanfrage.

Die Stadthalle Dietikon ist eine der wenigen Event-Hallen, die das selbständige Betreiben eines Wirtschaftsbetriebes ermöglicht. Selbstverständlich sind wir behilflich, wenn Sie keinen eigenen Aufwand leisten wollen. Wenn Sie Aktivitäten wie Bestuhlung, Bewirtschaftung usw. an Dritte zur Ausführung übergeben möchten, so unterstützen wir Sie gerne dabei. Einerseits haben wir eigenes Personal für die Einrichtungs- und Abräumarbeiten, andererseits vermitteln wir gerne Kontakte zu unseren "Prefered Partners". Unsere Vermietungsstelle hilft Ihnen gerne weiter.

Die Genossenschaft muss die Stadthalle kostendeckend betreiben, nach diesem Grundsatz hat sich die Tarifordnung auszurichten. Aus diesem Grund sieht die Tarifordnung Ansätze für einheimische und auswärtige Veranstalter vor.
Wie wird die Halle vermietet?
Wir wollen die führende Mehrzweckhalle im Bezirk Dietikon sein. Aus diesem Grund wollen wir mit einem vollständigen Leistungs- und Sachmittelangebot ein ausgewogenes Verhältnis zum Preis sicherstellen. Das Preis- / Leistungsverhältnis wird laufend überprüft und dem Leitbild entsprechend angepasst.
Folgende Punkte sind uns wichtig:
  • Wir wollen mit einem interessanten Raum-, Infrastruktur- und Vermietungskonzept die verschiedensten Mieter im Erreichen ihrer Ziele unterstützen.
  • Wir wollen das Gebäude optimal vermieten, was bedeutet, dass wir nach definierten Prioritäten die Vermietung regeln. Bei Teilraumvermietungen ist die Halle so konzipiert, dass unabhängig von einer Veranstaltung weitere Räumlichkeiten belegt werden können.
  • Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Mietantrages bzw. nach Vorliegen der Mietmodalitäten ist unsere Vermietungsstelle in der Lage, innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen den definierten Mietvertrag auszufertigen. Damit der Miettermin definitiv wird, hat der Mieter die verlangte Kaution, die in der Schlussabrechnung entsprechend angerechnet wird, bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung auf das Konto der Genossenschaft Stadthalle Dietikon einzuzahlen. Nur Dietiker Vereine und Genossenschafter haben keine Mietkaution zu leisten. Alle übrigen Mieter leisten dier approximativ errechneten Mietkosten als Kautionszahlung. Wird die Kaution nicht termingerecht einbezahlt, behält sich die Betriebskommission vor, den Termin weiterzugeben bzw. die Hallenschlüssel nicht zu übergeben!
  • Alle Räumlichkeiten werden mit schriftlichem Protokoll übergeben und zurückgenommen.